Der HFV hat auf die jüngsten Ereignisse rund um das Corona-Virus reagiert und die Spielordnungen für Aktive und Jugend angepasst.

Der Verbandsvorstand hat am 14.04.2020 Änderungen des § 121 Spielordnung und § 27 Jugendordnung beschlossen. Die Änderungen treten ab dem 15.April 2020 in Kraft.

Für die Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 gilt demnach, dass Zeiträume, in denen aufgrund der Covid-19-Pandemie kein Spielbetrieb durchgeführt worden ist, bei der Berechnung des 6-Monats-Zeitraums nicht zu berücksichtigen sind. Der Spielbetrieb ist in der Spielzeit 2019/2020 erstmals am 12.03.2020 im Sinne dieser Regelung unterbrochen worden.

Diese Regelung tritt mit Wirkung zum 15.04.2020 in Kraft und gilt befristet für Vereinswechsel, die ab dem 15.04.2020 bis zur Beendigung der Spielzeit 2020/2021 beantragt werden.


Quelle: https://www.hfv-online.de/artikel/news/aenderungen-121-spielordnung-und-17-jugendordnung-vv-14042020-11596/